Was kostet Grundbuchauszug und Grundschuldlöschung in Braunschweig?

Ein Grundbuchauszug kostet beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Braunschweig 10 Euro als einfacher und 20 Euro als amtlicher Ausdruck; die Einsicht vor Ort ist gebührenfrei. Die Löschung einer Grundschuld kostet beim Grundbuchamt eine halbe Gebühr nach dem Nennbetrag der Grundschuld – bei 100.000 Euro sind das 136,50 Euro, bei 200.000 Euro 217,50 Euro. Hinzu kommt der Notar, der Ihre Zustimmung zur Löschung beglaubigt: Beschränkt er sich darauf, ist das eine Festgebühr von 20 Euro zuzüglich kleiner Nebenposten und Umsatzsteuer. Teurer wird es erst, wenn der Notar die Erklärung selbst entwirft. Alle Beträge sind bundesweit im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt und in Braunschweig dieselben wie anderswo.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundbuchauszug: 10 Euro einfach, 20 Euro amtlich beim Grundbuchamt; über einen Notar etwas mehr, über Online-Dienstleister oft deutlich mehr.
  • Grundbucheinsicht: im Zentralen Justizservice des Amtsgerichts Braunschweig gebührenfrei, aber nur mit berechtigtem Interesse.
  • Grundschuldlöschung beim Grundbuchamt: 0,5 Gebühr nach Tabelle B, berechnet aus dem Nennbetrag.
  • Notar: Für die bloße Beglaubigung Ihrer Löschungszustimmung gilt eine Festgebühr von 20 Euro, unabhängig von der Höhe der Grundschuld.
  • Bank: Für die Löschungsbewilligung selbst darf sie kein gesondertes Entgelt verlangen.
  • Gesamtkosten: bei 100.000 Euro Grundschuld rund 165 bis 195 Euro, wenn der Notar nur beglaubigt.
  • Vor dem Löschen prüfen: Wird die Grundschuld für eine spätere Finanzierung noch gebraucht, kann Stehenlassen günstiger sein.

Was kostet ein Grundbuchauszug in Braunschweig?

Beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Braunschweig kostet ein einfacher Grundbuchausdruck 10 Euro, ein amtlicher Ausdruck 20 Euro. Beide Beträge sind Festgebühren aus dem Kostenverzeichnis des Gerichts- und Notarkostengesetzes (Nummern 17000 und 17001); eine zusätzliche Dokumentenpauschale fällt daneben nicht an. Lassen Sie sich den Auszug statt auf Papier als Datei übermitteln, kostet er 5 Euro unbeglaubigt und 10 Euro beglaubigt.

Inhaltlich unterscheiden sich die beiden Varianten nicht, wohl aber in der Beweiskraft. Den einfachen Ausdruck nutzen Sie, um sich selbst einen Überblick über Eigentum, Lasten und eingetragene Grundschulden zu verschaffen oder um einem Kaufinteressenten den Stand zu zeigen. Den amtlichen Ausdruck verlangen Stellen, die sich auf den Inhalt verlassen müssen – etwa eine Bank, die eine Finanzierung prüft, oder eine Behörde. Fragen Sie vorher nach, welche Form verlangt wird; das spart im Zweifel die zweite Bestellung.

Holt ein Notar den Auszug für Sie ab, rechnet er anders: 10 Euro für den Abdruck, 15 Euro für einen beglaubigten Abdruck, dazu die Abrufgebühr von 8 Euro je Grundbuchblatt, die er an die Justiz weiterreicht, und die Umsatzsteuer. Damit landen Sie bei gut 20 bis gut 30 Euro. Das lohnt sich, wenn der Notar ohnehin für Sie tätig ist – etwa bei einem Verkauf –, nicht aber als Einzelbestellung.

Wer bekommt einen Grundbuchauszug und wie wird er beantragt?

Einen Auszug bekommt nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt – so steht es in § 12 der Grundbuchordnung. Als Eigentümer haben Sie dieses Interesse ohne Weiteres, ebenso Inhaber eines eingetragenen Rechts, etwa die Bank mit ihrer Grundschuld, oder jemand mit Vollmacht des Eigentümers. Bloßes Kaufinteresse reicht dagegen nicht. Wer als Käufer früh einen Blick ins Grundbuch braucht, bittet deshalb den Verkäufer um einen aktuellen Ausdruck oder um eine Vollmacht.

Den Antrag stellen Sie beim Grundbuchamt schriftlich, per Fax oder persönlich. Telefonisch reicht nicht, und auch per E-Mail nimmt das Grundbuchamt beim Amtsgericht Braunschweig keine Anträge entgegen. Ein Vordruck steht auf der Seite des Gerichts bereit. Für die persönliche Einsicht gibt es einen Grundbucheinsichtsplatz im Zentralen Justizservice an der Martinikirche 8; dort rufen Sie das elektronische Grundbuch am Bildschirm auf. Die Einsicht kostet nichts, ein Personalausweis ist mitzubringen.

Zuständig ist das Amtsgericht Braunschweig für alle 20 Stadtbezirke – von Wabe-Schunter, Hondelage und dem Östlichen Ringgebiet über die Innenstadt bis Stöckheim-Leiferde, Broitzem und Wenden-Thune-Harxbüttel – und darüber hinaus für die Gemeinden Vechelde und Wendeburg aus dem Landkreis Peine. Wer dort eine Immobilie besitzt, wendet sich ebenfalls an die Martinikirche, nicht an das Amtsgericht in Peine. Für die Kosten macht das keinen Unterschied, für den Weg schon: Ein Antrag beim falschen Gericht kostet Zeit, nicht Geld.

Warum sind Online-Grundbuchauszüge teurer?

Weil die Anbieter privat handeln und ihre Vermittlung zusätzlich berechnen. Im Netz finden sich zahlreiche Seiten, die „Online-Grundbuchauszüge“ anbieten und dabei wie ein Behördenportal wirken. Das Amtsgericht Braunschweig weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Dienstleister nicht im Auftrag der Grundbuchämter handeln und regelmäßig überhöhte oder zusätzliche Gebühren verlangen. Nach dem Hinweis des Gerichts wurde in mehreren Fällen trotz Zahlung kein Ausdruck geliefert, und unvollständige Anträge solcher Anbieter werden zurückgewiesen.

Am Ende stellt auch der Dienstleister nur einen Antrag beim selben Grundbuchamt, das Sie selbst für 10 oder 20 Euro anschreiben können. Halten Sie für den Antrag die Angaben aus alten Kaufvertragsunterlagen bereit, etwa Grundbuchbezirk, Blattnummer oder Flurstück; das beschleunigt die Bearbeitung.

Was kostet die Löschung einer Grundschuld?

Die Löschung kostet zwei Posten: die Gebühr des Grundbuchamts und die Kosten des Notars. Das Grundbuchamt erhebt für die Löschung in Abteilung III eine 0,5-Gebühr nach Nummer 14140 des Kostenverzeichnisses. Grundlage ist nach § 53 GNotKG der Nennbetrag der Grundschuld – also der Betrag, der im Grundbuch steht, nicht die Restschuld des Kredits und auch nicht der Wert des Hauses.

Den Notar brauchen Sie, weil eine Grundschuld nur mit Zustimmung des Eigentümers gelöscht werden darf (§ 27 GBO) und diese Zustimmung öffentlich beglaubigt sein muss. Für die Beglaubigung einer solchen Löschungszustimmung samt Löschungsantrag sieht das Gesetz eine Festgebühr von 20 Euro vor (Nummer 25101). Diese Gebühr steigt nicht mit der Grundschuld: Bei 50.000 Euro kostet sie dasselbe wie bei 500.000 Euro.

Neben der Festgebühr können beim Notar weitere Positionen auftauchen: 20 Euro, wenn er den Antrag an das Grundbuchamt übermittelt, eine Auslagenpauschale für Post und Telekommunikation von 20 Prozent der Gebühren, höchstens 20 Euro, und auf alles die Umsatzsteuer. Die Löschungsbewilligung der Bank kommt in der Regel kostenfrei dazu.

Wie berechnet sich die Löschungsgebühr? Beispiele

Die Gebühr des Grundbuchamts folgt der Gebührentabelle B des GNotKG, die in Wertstufen ansteigt. Ein Betrag zwischen zwei Stufen wird auf die nächsthöhere Stufe gerundet. Die folgende Übersicht zeigt, was bei typischen Grundschuldbeträgen anfällt, wenn der Notar nur die Unterschrift beglaubigt.

Nennbetrag der Grundschuld Grundbuchamt (0,5 Gebühr) Notar, nur Beglaubigung, Sie reichen selbst ein Notar beglaubigt und übermittelt Gesamt
100.000 € 136,50 € 28,56 € 57,12 € 165,06 € bis 193,62 €
150.000 € 177,00 € 28,56 € 57,12 € 205,56 € bis 234,12 €
200.000 € 217,50 € 28,56 € 57,12 € 246,06 € bis 274,62 €
300.000 € 317,50 € 28,56 € 57,12 € 346,06 € bis 374,62 €

Die Notarspalten enthalten die Festgebühr von 20 Euro, gegebenenfalls die Übermittlungsgebühr von 20 Euro, die Auslagenpauschale und 19 Prozent Umsatzsteuer. Gebührenstand: Oktober 2026. Nicht enthalten sind Kosten für einen verlorenen Grundschuldbrief oder für einen Entwurf durch den Notar. Ist eine Grundschuld auf mehreren Grundstücken eingetragen, die bei verschiedenen Grundbuchämtern geführt werden, erhöht sich die Gebühr für jedes weitere Grundbuchamt.

Für die eigene Rechnung hilft ein Blick in Abteilung III Ihres Grundbuchauszugs. Dort steht der Nennbetrag jeder Grundschuld. Lautet ein älterer Eintrag noch auf D-Mark, ist der umgerechnete Euro-Betrag maßgeblich.

Warum nennen viele Ratgeber 0,2 bis 0,4 Prozent?

Weil sie den Notar so behandeln, als würde er immer einen Entwurf fertigen. Die gängige Faustformel – je ungefähr die Hälfte für Grundbuchamt und Notar, zusammen 0,2 bis 0,4 Prozent der Grundschuld – stimmt für den Fall, dass der Notar die Löschungszustimmung selbst formuliert. Dann fällt statt der Festgebühr eine Entwurfsgebühr von 0,3 bis 0,5 nach Tabelle B an, bei 100.000 Euro also 81,90 bis 136,50 Euro netto, und die Rechnung wächst mit der Grundschuld.

Beglaubigt der Notar dagegen nur Ihre Unterschrift unter einer Erklärung, die bereits vorliegt, bleibt es bei der Festgebühr. Fragen Sie Ihre Bank, ob sie ein Formular für die Eigentümerzustimmung bereitstellt, bevor Sie einen Notartermin vereinbaren, und sagen Sie dem Notar beim Termin, dass Sie nur die Beglaubigung wünschen. Der Unterschied macht bei einer Grundschuld von 200.000 Euro schnell einen dreistelligen Betrag aus – für denselben Eintrag im Grundbuch.

Das ist kein Vorwurf an die Notare. Ein Entwurf hat seinen Sinn, wenn die Lage unübersichtlich ist: mehrere Eigentümer, eine Erbengemeinschaft, ein Recht, das auf mehreren Grundstücken lastet, oder ein Gläubiger, der nicht mehr existiert. Für die gewöhnliche Löschung nach abbezahltem Kredit genügt meist die Beglaubigung.

Kann ich den Löschungsantrag in Braunschweig selbst einreichen?

Ja. Beim Grundbuchamt Braunschweig ist der elektronische Rechtsverkehr in Grundbuchsachen verpflichtend eingeführt: Notarinnen und Notare dürfen Anträge nur noch elektronisch über das besondere Postfach des Grundbuchamts übermitteln. Alle anderen Antragsteller – also auch Sie als Eigentümer – können weiterhin auf Papier einreichen.

Das eröffnet einen einfachen Weg. Sie lassen beim Notar Ihre Unterschrift unter der Löschungszustimmung beglaubigen, nehmen das Original mit und schicken es zusammen mit der Löschungsbewilligung der Bank und einem formlosen Antrag an das Grundbuchamt an der Martinikirche. Der formlose Antrag genügt nach Angabe des Landesjustizportals, und bei mehreren Eigentümern reicht der Antrag einer Person. Die Übermittlungsgebühr des Notars entfällt dann.

Zwei Dinge sollten Sie dabei beachten. Erstens kommen die Unterlagen im Original zum Grundbuchamt; machen Sie sich vorher Kopien. Zweitens gilt das Postfach des Amtsgerichts nicht als Eingang beim Grundbuchamt, und E-Mails sind unzulässig – wer selbst einreicht, nimmt den Postweg oder gibt die Unterlagen persönlich ab. Wer sich das nicht zutraut, zahlt die rund 30 Euro Unterschied und überlässt dem Notar die Übermittlung.

Was verlangt die Bank für die Löschungsbewilligung?

Für die Löschungsbewilligung selbst darf die Bank nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein gesondertes Entgelt verlangen. Weitergeben darf sie nur tatsächlich angefallene Fremdkosten, etwa eine notarielle Beglaubigung ihrer eigenen Unterschrift. Öffentlich-rechtliche Institute wie Sparkassen können ihre Bewilligung mit eigenem Siegel ausstellen; eine Beglaubigung ist dann nicht nötig, und auf Bankseite entstehen keine Kosten.

Verlangt Ihre Bank eine Bearbeitungsgebühr für die Löschungsbewilligung, lohnt die Rückfrage, wofür genau. Eine pauschale Gebühr ohne konkreten Fremdkostenanlass ist angreifbar. Die Kosten des Grundbuchamts und des Notars für Ihre eigene Zustimmung tragen dagegen Sie.

Welche Unterlagen braucht das Grundbuchamt für die Löschung?

Das Grundbuchamt braucht vier Dinge, die das Niedersächsische Landesjustizportal aufzählt:

  • die Löschungsbewilligung des Gläubigers, also der Bank,
  • die Zustimmung aller Eigentümer zur Löschung, mit notariell beglaubigter Unterschrift,
  • einen formlosen schriftlichen Antrag eines Eigentümers,
  • bei einer Briefgrundschuld den Grundschuldbrief.

Ob Ihre Grundschuld eine Brief- oder eine Buchgrundschuld ist, sehen Sie im Grundbuchauszug: Steht im Eintragungstext „ohne Brief“ oder „brieflos“, brauchen Sie keinen Brief. Ist ein Brief erteilt und verloren gegangen, muss er erst in einem gerichtlichen Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt werden. Das kostet zusätzlich Zeit und Gebühren – ein Grund, den Brief nach der letzten Rate sofort von der Bank anzufordern und sicher aufzubewahren.

Löschen oder stehen lassen – was ist günstiger?

Gelöscht werden muss eine Grundschuld nach Kreditende nicht. Sie bleibt im Grundbuch stehen, und mit der Löschungsbewilligung in der Hand können Sie jederzeit später entscheiden. Ob Löschen oder Stehenlassen günstiger ist, hängt davon ab, ob Sie die Grundschuld in den nächsten Jahren noch einmal als Sicherheit brauchen.

Der Vergleich ist schnell gemacht. Die Löschung einer Grundschuld über 200.000 Euro kostet beim Grundbuchamt 217,50 Euro. Wird später eine neue Grundschuld in derselben Höhe eingetragen, verlangt das Grundbuchamt dafür eine volle 1,0-Gebühr – 435 Euro – und der Notar berechnet die Bestellung zusätzlich. Wer also absehbar eine Modernisierung finanzieren, einen Anbau planen oder mit einer Anschlussfinanzierung zu einer anderen Bank wechseln will, zahlt bei Löschen und Neueintragen doppelt.

Bei einem Bankwechsel ist die Abtretung der bestehenden Grundschuld an die neue Bank ein gängiger Weg. Das Grundbuchamt trägt die Veränderung mit einer 0,5-Gebühr ein. Voraussetzung ist, dass Nennbetrag und Rang zur neuen Finanzierung passen und die neue Bank die Abtretung akzeptiert.

Gelöscht wird dagegen sinnvollerweise, wenn ein Verkauf ansteht, wenn die Grundschuld bei einem Gläubiger eingetragen ist, den es nicht mehr gibt, oder wenn Sie das Grundbuch für die Erben bereinigen wollen. Je länger eine nicht mehr benötigte Grundschuld steht, desto schwerer wird es oft, die Unterlagen wiederzufinden.

Wer zahlt die Löschung beim Verkauf?

Beim Verkauf schuldet der Verkäufer dem Käufer ein Grundstück ohne fremde Belastungen. Deshalb regeln Kaufverträge üblicherweise, dass der Verkäufer die Kosten der Lastenfreistellung trägt, also auch die Löschung seiner Grundschulden. Der Käufer trägt die Kosten seiner eigenen Finanzierungsgrundschuld.

Was wir in der Praxis beobachten: Ist die Grundschuld des Verkäufers noch nicht gelöscht, holt meist der Notar die Löschungsunterlagen bei der Bank ein, und die Restschuld wird aus dem Kaufpreis abgelöst. Das ist ein bewährter Weg, aber er verlängert die Kette von der Beurkundung bis zur Kaufpreiszahlung. Wer einen Verkauf vorbereitet, sollte deshalb früh einen aktuellen Grundbuchauszug ziehen und klären, welche Grundschulden noch eingetragen sind, welcher Bank sie zustehen und ob ein Brief existiert.

Steht eine alte Grundschuld eines abbezahlten Kredits im Grundbuch, kann der Verkäufer sie vorab löschen oder sie im Rahmen des Verkaufs löschen lassen. Die Gebühr des Grundbuchamts ist dieselbe; bei der Abwicklung über den Kaufvertrag berechnet der Notar seine Tätigkeit im Rahmen des Vollzugs.

Was Eigentümer bei der Grundschuldlöschung oft übersehen

Drei Punkte tauchen selten in Kostenübersichten auf, sorgen aber später für Aufwand.

Die Urkunde bei der Bank. Löschungsbewilligung und Grundschuldbestellungsurkunde sind zwei verschiedene Papiere. Was andere Eigentümer berichten, ist die Sorge, dass die vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellung beim späteren Verkauf fehlt. Fragen Sie nach der letzten Rate, wo diese Ausfertigung liegt, und lassen Sie sich die Rückgabe bestätigen.

Die Grundschuld nach einer Umschuldung. Wurde die Finanzierung einmal zu einer anderen Bank übertragen, steht im Grundbuch womöglich noch die ursprüngliche Bank, während die Grundschuld längst abgetreten ist. Die Löschungsbewilligung muss dann vom aktuellen Gläubiger kommen. Klären Sie das, bevor Sie zum Notar gehen, sonst ist die Beglaubigung umsonst.

Das Grundbuch nach einem Erbfall. Wer eine Immobilie geerbt hat, sollte die Eintragung als Eigentümer nicht aufschieben. Die Grundbuchberichtigung zugunsten der Erben ist gebührenfrei, wenn der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall beim Grundbuchamt eingeht; danach fällt eine volle Gebühr nach dem Wert der Immobilie an. Bei einem notariellen Testament oder Erbschein genügt dafür ein einfacher schriftlicher Antrag – ohne Notar.

Jasmin Baruschke, Inhaberin, WohnFinanz JB

Wer in Braunschweig an sein Grundbuch muss, hat einen Anlaufpunkt für die ganze Stadt: das Grundbuchamt an der Martinikirche. Anders als in manchem Landkreis deckt sich der Gerichtsbezirk hier mit dem Stadtgebiet, ergänzt nur um Vechelde und Wendeburg. Bevor eine Grundschuld gelöscht wird, schauen wir deshalb gemeinsam mit Ihnen auf die Finanzierungspläne der nächsten Jahre – persönlich, regional und ganz ohne Druck.

Jasmin Baruschke, Inhaberin, WohnFinanz JB

Ihre Situation persönlich durchrechnen?Wir schauen uns Wert, Finanzierung und Unterlagen gemeinsam mit Ihnen an – in Braunschweig und Meine, ganz ohne Druck.

Häufige Fragen

Was kostet ein Grundbuchauszug beim Amtsgericht Braunschweig?

Ein einfacher Grundbuchausdruck kostet 10 Euro, ein amtlicher Ausdruck 20 Euro. Als Datei kostet der Auszug 5 Euro unbeglaubigt und 10 Euro beglaubigt. Die Einsicht am Grundbucheinsichtsplatz im Zentralen Justizservice ist gebührenfrei.

Kann ich einen Grundbuchauszug per E-Mail oder telefonisch bestellen?

Nein. Das Grundbuchamt Braunschweig nimmt Anträge schriftlich, per Fax oder persönlich entgegen, nicht telefonisch und nicht per E-Mail. Ein Antragsvordruck steht auf der Seite des Amtsgerichts bereit.

Wie hoch sind die Kosten für die Löschung einer Grundschuld von 100.000 Euro?

Das Grundbuchamt berechnet 136,50 Euro. Beglaubigt der Notar nur Ihre Löschungszustimmung, kommen rund 29 Euro hinzu, mit Übermittlung durch den Notar rund 57 Euro, jeweils einschließlich Umsatzsteuer. Insgesamt sind es damit etwa 165 bis 195 Euro.

Muss ich eine Grundschuld nach der letzten Rate löschen lassen?

Nein, eine Pflicht zur Löschung besteht nicht. Wer die Grundschuld später für eine Modernisierung oder Anschlussfinanzierung wieder als Sicherheit nutzen kann, spart sich mit dem Stehenlassen die Kosten von Löschung und Neueintragung. Löschungsbewilligung und gegebenenfalls Grundschuldbrief sollten Sie sich trotzdem sofort aushändigen lassen.

Darf die Bank für die Löschungsbewilligung Geld verlangen?

Für die Löschungsbewilligung selbst darf die Bank nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein gesondertes Entgelt berechnen. Zulässig ist nur die Weitergabe tatsächlicher Fremdkosten, etwa einer notariellen Beglaubigung.

Wer trägt die Kosten der Grundschuldlöschung beim Hausverkauf?

Üblicherweise der Verkäufer, weil er dem Käufer ein Grundstück ohne seine Belastungen verschafft. Kaufverträge regeln das in der Regel ausdrücklich; die Kosten der neuen Grundschuld für die Käuferfinanzierung trägt der Käufer.

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Über diesen Ratgeber

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