Alle drei schätzen den Wert Ihrer Immobilie, aber jeder einen anderen Wert für einen anderen Zweck. Der Makler ermittelt, welcher Preis sich beim Verkauf voraussichtlich erzielen lässt. Ein Sachverständiger oder der Gutachterausschuss für Grundstückswerte Braunschweig-Wolfsburg erstellt ein Verkehrswertgutachten, das auch das Finanzamt als Nachweis anerkennt. Die Bank ermittelt einen Beleihungswert, der nur über die Höhe eines Kredits entscheidet und bewusst vorsichtig angesetzt ist. Welche Stelle Sie brauchen, hängt also nicht davon ab, wer am genauesten rechnet, sondern davon, wofür Sie den Wert brauchen.
Das Wichtigste in Kürze
- Verkauf: Eine Maklereinschätzung reicht in der Regel, wenn sie mit Vergleichsdaten begründet ist.
- Erbschaft, Schenkung, Scheidung, Pflichtteil: Muss ein Dritter den Wert akzeptieren und wird er bestritten, braucht es ein Verkehrswertgutachten – vom Gutachterausschuss oder von einem öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen.
- Finanzierung: Die Bank bewertet selbst. Ihr Beleihungswert darf den Marktwert nicht übersteigen und liegt meist darunter.
- Erste Orientierung: Bodenrichtwerte stellt das Land Niedersachsen kostenfrei online bereit; der amtliche Immobilien-Preis-Kalkulator ist gebührenpflichtig und ersetzt kein Gutachten.
- Verkauf an einen finanzierenden Käufer: Auch die Bank des Käufers bewertet Ihr Haus – und ihr Ergebnis entscheidet mit, ob Ihr Preis hält.
Wer ermittelt in Braunschweig welchen Wert?
Vier Stellen kommen infrage, und sie arbeiten mit drei verschiedenen Wertbegriffen. Der Verkehrswert ist gesetzlich definiert: Er ist nach § 194 Baugesetzbuch der Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre – ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Gutachter und Gutachterausschuss ermitteln genau diesen Wert. Der Makler schätzt ihn ebenfalls, aber mit dem Blick auf Vermarktung und Käuferreaktion. Die Bank fragt nach etwas anderem: Was bringt das Objekt im Ernstfall über die ganze Laufzeit des Kredits voraussichtlich ein?
| Wer | Welcher Wert | Wofür | Kosten | Nachweis beim Finanzamt nach § 198 BewG |
|---|---|---|---|---|
| Makler | Marktpreiseinschätzung | Angebotspreis, Verkaufsstrategie | kann ohne gesonderte Gebühr sein, wenn sie Teil der Verkaufsleistung ist | nicht genannt |
| Sachverständiger (öffentlich bestellt oder zertifiziert) | Verkehrswert nach § 194 BauGB | Erbe, Schenkung, Scheidung, Streit um den Wert | Honorar nach Vereinbarung | ja |
| Gutachterausschuss Braunschweig-Wolfsburg | Verkehrswert nach § 194 BauGB | wie Sachverständiger, auf Antrag | Gebühr nach Landesgebührenordnung, steigt mit dem Wert | ja |
| Bank | Beleihungswert | Kreditentscheidung | Teil des Finanzierungsprozesses | nein, dient nur der Bank |
Die Konsequenz: Zwei Zahlen aus zwei Spalten dieser Tabelle sind nicht vergleichbar, auch wenn beide „Wert“ heißen. Wer den Beleihungswert seiner Bank neben die Einschätzung eines Maklers legt, vergleicht zwei Antworten auf zwei verschiedene Fragen.
Welchen Wert brauche ich für meinen Anlass?
Der Anlass entscheidet, nicht die Vorliebe. Für einen freien Verkauf genügt eine nachvollziehbare Marktpreiseinschätzung. Sobald ein Dritter den Wert akzeptieren muss, der nicht am Verkauf beteiligt ist – Finanzamt, Familiengericht, Miterben, Pflichtteilsberechtigte –, braucht es ein Gutachten, das sich auf ein anerkanntes Verfahren stützt.
| Anlass | Was in der Regel genügt |
|---|---|
| Sie wollen verkaufen und den Angebotspreis festlegen | Maklereinschätzung mit Vergleichsdaten |
| Erbschaft oder Schenkung, Finanzamt setzt einen zu hohen Wert an | Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses oder eines bestellten bzw. zertifizierten Sachverständigen |
| Scheidung, Zugewinn, Auszahlung eines Partners | Verkehrswertgutachten, wenn sich die Parteien nicht einigen |
| Pflichtteil, Erbauseinandersetzung | Verkehrswertgutachten |
| Kauf, Anschlussfinanzierung, Umschuldung | Bewertung durch die Bank |
| Grobe Orientierung, ob ein Verkauf überhaupt infrage kommt | Bodenrichtwert und amtliche Marktdaten, danach Maklereinschätzung |
Für das Finanzamt ist das ausdrücklich geregelt. Wer bei der Erbschaft- oder Schenkungsteuer einen niedrigeren Wert nachweisen will, kann das nach § 198 Bewertungsgesetz regelmäßig mit einem Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder einer bestellten oder zertifizierten Person tun. Eine Maklereinschätzung nennt die Vorschrift nicht. Wer also mit dem Finanzamt über den Wert eines geerbten Hauses in Braunschweig streiten will, sollte nicht mit einer kostenlosen Bewertung ins Verfahren gehen.
Was leistet eine Maklereinschätzung – und wo endet sie?
Eine Maklereinschätzung beantwortet die Frage, die Verkäufer am meisten beschäftigt: Zu welchem Preis findet mein Haus einen Käufer? Sie stützt sich auf vergleichbare Verkäufe, auf die aktuelle Nachfrage und auf das, was Käufer bei Besichtigungen tatsächlich einwenden. Das ist ihre Stärke gegenüber einem Gutachten, das den Markt aus Daten der Vergangenheit ableitet.
Ihre Grenze liegt an zwei Stellen. Erstens ist sie kein förmliches Gutachten; § 198 Bewertungsgesetz nennt sie nicht als Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Zweitens hat der Makler ein Interesse am Auftrag. Eine Sorge, die Eigentümer dabei äußern: dass ein hoher Wert in Aussicht gestellt wird, um den Alleinauftrag zu bekommen, und der Preis danach in Etappen sinkt. Auch in Eigentümer-Foren wird häufig die Sorge beschrieben, nach mehreren Preissenkungen bei Kaufinteressenten als Ladenhüter zu gelten.
Woran Sie eine belastbare Einschätzung erkennen:
- Sie nennt die Vergleichsobjekte oder die amtlichen Daten, auf denen sie beruht.
- Sie unterscheidet zwischen Angebotspreisen aus Portalen und tatsächlich erzielten Kaufpreisen.
- Sie benennt, was den Wert mindert – Sanierungsbedarf, Energieeffizienz, Lasten im Grundbuch – statt es zu übergehen.
- Sie gibt eine Spanne mit Begründung an, keine runde Wunschzahl.
Holen Sie im Zweifel eine zweite Einschätzung ein. Liegen beide weit auseinander, fragen Sie nach der Begründung; die bessere Einschätzung ist die, die ihre Annahmen offenlegt.
Wann brauche ich ein Verkehrswertgutachten – und wer darf es erstellen?
Ein Verkehrswertgutachten brauchen Sie immer dann, wenn der Wert einer Prüfung durch Dritte standhalten muss. Es ermittelt den Verkehrswert im Sinne von § 194 Baugesetzbuch, legt offen, nach welchem Verfahren gerechnet wurde, und begründet jeden Ansatz. Den Gutachterausschuss können nach § 193 Baugesetzbuch neben Eigentümern und Pflichtteilsberechtigten auch Gerichte und Justizbehörden mit einem Gutachten beauftragen.
Wichtiger als die Frage, wer ein Gutachten schreibt, ist die Frage, wer es anerkennt. Neben dem Gutachterausschuss nennt § 198 Bewertungsgesetz zwei Nachweise:
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Sie werden nach § 36 Gewerbeordnung auf Antrag bestellt, wenn sie besondere Sachkunde nachweisen. Die IHK Braunschweig beschreibt, dass öffentlich bestellte Sachverständige unter staatlicher Aufsicht ihrer Bestellungskörperschaft stehen, und verweist auf das bundesweite IHK-Sachverständigenverzeichnis.
- Zertifizierte Sachverständige. Personen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert sind. Auch sie nennt § 198 Bewertungsgesetz ausdrücklich.
Die Konsequenz für Sie: Fragen Sie vor der Beauftragung nicht nach dem Titel „Gutachter“, sondern nach dem Nachweis. Ein Gutachten ohne Bestellung oder Zertifizierung kann fachlich gut sein und trotzdem vom Finanzamt zurückgewiesen werden.
Was macht der Gutachterausschuss Braunschweig-Wolfsburg für Eigentümer?
In Niedersachsen sind die Gutachterausschüsse nicht bei der Stadt angesiedelt, sondern beim Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), jeweils für den Bereich einer Regionaldirektion. Für Braunschweig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte Braunschweig-Wolfsburg zuständig. Seine Geschäftsstelle sitzt in der Wilhelmstraße 3 in Braunschweig. Er ist ein selbständiges Gremium, also weder Makler noch Bank, und hat am Verkauf kein eigenes Interesse.
Für Eigentümer leistet er drei Dinge:
- Verkehrswertgutachten auf Antrag. Eigentümer, gleichgestellte Berechtigte, Rechteinhaber und Pflichtteilsberechtigte können ein Gutachten beantragen; der Antrag ist direkt online möglich. Rechtsgrundlage ist § 193 Baugesetzbuch.
- Kaufpreissammlung. Jeder beurkundete Grundstückskaufvertrag geht in Abschrift an den Gutachterausschuss. Er wertet diese tatsächlich gezahlten Preise aus – das ist der Unterschied zu Portaldaten, die nur zeigen, was verlangt wird.
- Bodenrichtwerte und Marktdaten. Aus der Kaufpreissammlung leitet er Bodenrichtwerte ab. Sie stehen für ganz Niedersachsen kostenfrei auf BORIS.NI bereit.
Ein Bodenrichtwert gilt für eine Zone, nicht für eine Stadt. Braunschweig ist amtlich in zwölf Stadtbezirke gegliedert; Bodenrichtwerte gelten dagegen jeweils für eine Richtwertzone, in der Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Ein Durchschnittswert für die Gesamtstadt sagt deshalb über Ihre Straße nichts. Schauen Sie die Zone Ihres Grundstücks nach – und beachten Sie, dass der Bodenrichtwert nur den Boden bewertet, als wäre er unbebaut. Das Haus darauf ist darin nicht enthalten.
Daneben bietet der Gutachterausschuss den Immobilien-Preis-Kalkulator für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften und Eigentumswohnungen an. Er liefert ein ungefähres Preisniveau auf Grundlage landesweit einheitlicher Modelle, ist gebührenpflichtig und ersetzt nach Angabe des Gutachterausschusses kein Verkehrswertgutachten.
Was kostet welche Bewertung?
Die Kosten unterscheiden sich weniger nach Höhe als nach Logik.
- Makler: Die Einschätzung kann ohne gesonderte Gebühr sein, wenn sie Teil der Verkaufsleistung ist. Fragen Sie, ob das auch gilt, wenn Sie danach nicht über diesen Makler verkaufen.
- Gutachterausschuss: Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse in Niedersachsen (GOGut). Sie setzt sich aus einem Grundbetrag und einem Promilleanteil des ermittelten Verkehrswerts zusammen. Je höher der Wert, desto höher die Gebühr.
- Privater Sachverständiger: Das Honorar wird vereinbart. Lassen Sie sich vorab schriftlich bestätigen, ob ein Kurzgutachten oder ein vollständiges Verkehrswertgutachten gemeint ist – und ob es als Nachweis nach § 198 Bewertungsgesetz dienen kann.
- Bank: Die Bewertung ist Teil des Finanzierungsprozesses. Ob sie gesondert berechnet wird, regelt die einzelne Bank.
Die Faustregel daraus: Ein Gutachten kostet Geld, das sich nur dann rechnet, wenn ein Dritter den Wert prüfen wird. Für die reine Preisfindung beim Verkauf ist es selten nötig.
Wie bewertet die Bank – und warum liegt ihr Wert unter dem Marktwert?
Die Bank ermittelt einen Beleihungswert. Für Banken, die nach der Beleihungswertermittlungsverordnung bewerten, ist er in § 3 Beleihungswertermittlungsverordnung definiert: der Wert, der unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturellen Schwankungen und ohne spekulative Elemente während der gesamten Dauer der Beleihung bei einem Verkauf voraussichtlich erzielt werden kann. Das Pfandbriefgesetz legt fest, dass er einen nach anerkanntem Verfahren ermittelten Marktwert nicht übersteigen darf.
Daraus folgt: Der Beleihungswert ist kein Urteil über Ihren Verkaufspreis. Er ist eine Sicherheitsrechnung für einen Kredit, der über viele Jahre läuft. Dass er unter dem Marktwert liegt, ist Absicht, kein Fehler.
Bei Wohnimmobilien muss eine solche Bank nicht in jedem Fall ein ausführliches Gutachten erstellen. Liegt der abzusichernde Darlehensbetrag einschließlich aller Vorlasten nicht über 600.000 Euro, genügt nach § 24 der Verordnung eine vereinfachte Wertermittlung. Die Grenze bezieht sich auf das Darlehen, nicht auf den Kaufpreis. Ob Ihre Finanzierung darunter fällt, hängt also an der Darlehenshöhe und den Vorlasten, nicht am Wert des Hauses.
Warum der Bankwert Ihres Käufers auch Sie als Verkäufer betrifft
Finanziert Ihr Käufer, bewertet seine Bank Ihr Haus – unabhängig davon, was Sie, Ihr Makler oder ein Gutachter angesetzt haben. Liegt der Beleihungswert deutlich unter dem vereinbarten Kaufpreis, muss der Käufer die Differenz aus Eigenkapital decken. Kann er das nicht, fehlt ihm Geld, und der Preis steht wieder zur Verhandlung, obwohl man sich längst einig war.
Was wir in der Praxis beobachten: Der kritische Moment liegt nicht bei der ersten Besichtigung, sondern zwischen Zusage und Notartermin, wenn die Bank des Käufers prüft. Ein Angebotspreis, der nur mit der Marktlogik begründet ist, aber nicht mit der Bankenlogik, gerät dann unter Druck.
Für Sie als Verkäufer heißt das:
- Preis doppelt begründen. Ein Angebotspreis sollte nicht nur Käufer überzeugen, sondern auch der Bewertung einer Bank standhalten.
- Unterlagen vollständig bereithalten. Jede fehlende Wohnflächenberechnung, jeder fehlende Bauplan oder Modernisierungsnachweis ist eine Annahme, die die Bank selbst treffen muss – und wer auf Sicherheit rechnet, trifft sie nicht zu Ihren Gunsten. Welche Unterlagen Banken anfordern, haben wir für die Baufinanzierung in Braunschweig zusammengestellt.
- Finanzierungsnachweis früh klären. Ein Käufer mit geprüfter Finanzierung und ausreichendem Eigenkapital trägt eine Bewertungslücke eher als einer, der knapp kalkuliert.
Dasselbe gilt in umgekehrter Richtung für Ihre eigene Restschuld: Wollen Sie verkaufen und noch laufende Darlehen ablösen oder eine Anschlussfinanzierung für das nächste Objekt planen, bewertet auch Ihre Bank – und wieder mit eigenem Maßstab.
Warum weichen Makler, Gutachter und Bank voneinander ab?
Weil sie vier Dinge unterschiedlich ansetzen: den Wertbegriff, den Stichtag, die Datenbasis und den Umgang mit dem Zustand.
- Wertbegriff: Marktpreis, Verkehrswert und Beleihungswert sind drei verschiedene Größen, siehe oben.
- Stichtag: Jede Bewertung gilt für einen Zeitpunkt. Nach den landesweiten Grundstücksmarktdaten 2026 sind die Hauspreise in Großstädten wie Braunschweig zuletzt gesunken. Eine Einschätzung aus der Hochphase des Marktes ist deshalb kein Maßstab mehr für heute.
- Datenbasis: Gutachterausschuss und Sachverständige arbeiten mit tatsächlich gezahlten Kaufpreisen. Portale zeigen Angebotspreise – also das, was Verkäufer verlangen, nicht das, was Käufer zahlen. Wer sich an Portalen orientiert, übernimmt Forderungen statt Marktpreise.
- Zustand: Beim Zustand ist der Ermessensspielraum besonders breit. Sanierungsbedarf, veraltete Haustechnik und Energieeffizienz lassen sich aus Unterlagen allein schlecht beurteilen.
Eine Sorge, die Eigentümer immer wieder äußern, ist, ob der amtliche Bodenrichtwert für das eigene Grundstück überhaupt noch aktuell ist. Bodenrichtwerte werden aus den beurkundeten Kaufverträgen abgeleitet. In Zonen mit wenigen Verkäufen ruht der Wert auf einer schmaleren Basis. Er ist ein Ausgangspunkt, kein Ergebnis.
Was bringt eine Prüfung der Bausubstanz für die Bewertung?
Viel, wenn das Haus in die Jahre gekommen ist. Ein Wertgutachten erfasst den Zustand, prüft aber nicht jedes Bauteil. Die Bank sieht das Objekt nur so weit, wie sie es für den Kredit braucht. Käufer dagegen rechnen nicht mit dem Kaufpreis, sondern mit der gesamten Investition – Kaufpreis, Nebenkosten und Sanierung. Ein Haus mit offenen Fragen zu Dach, Feuchtigkeit oder Heizung liefert in der Verhandlung Argumente für pauschale Abschläge, die sich ohne Befund schwer widerlegen lassen.
Für Verkäufer folgt daraus: Wer den Zustand vorher kennt und belegen kann, nimmt dem Käufer das Argument für pauschale Abschläge. Bei WohnFinanz JB gehört ein Bauingenieur zum Team, der die Bausubstanz vor dem Verkauf einordnet. Das ersetzt kein Verkehrswertgutachten, schließt aber die Lücke zwischen Marktpreis und den Fragen, die Käufer und ihre Banken stellen werden.
Welche Unterlagen braucht jede Bewertung?
Je mehr belegt ist, desto weniger muss geschätzt werden – das gilt für Makler, Gutachter und Bank gleichermaßen.
| Unterlage | Makler | Gutachter / Gutachterausschuss | Bank |
|---|---|---|---|
| Grundbuchauszug | sinnvoll | erforderlich | erforderlich |
| Flurkarte / Lageplan | sinnvoll | erforderlich | erforderlich |
| Baupläne, Schnitte, Baubeschreibung | sinnvoll | erforderlich | erforderlich |
| Wohnflächenberechnung | erforderlich | erforderlich | erforderlich |
| Energieausweis | erforderlich | sinnvoll | sinnvoll |
| Nachweise über Modernisierungen | erforderlich | erforderlich | erforderlich |
| Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan | erforderlich | erforderlich | erforderlich |
Fehlt eine Unterlage, muss der Bewertende annehmen statt nachlesen. Wer wie die Bank auf Sicherheit rechnet, wird diese Annahme vorsichtig treffen.
Wie gehe ich in Braunschweig sinnvoll vor?
Eine sinnvolle Reihenfolge für Eigentümer, die verkaufen wollen:
- Bodenrichtwert nachschlagen. Kostenfrei über BORIS.NI. Er zeigt die Zone, nicht den Hauswert.
- Anlass klären. Muss ein Dritter den Wert akzeptieren – Finanzamt, Gericht, Miterben? Dann direkt zum Gutachten.
- Marktpreiseinschätzung einholen. Mit Vergleichsdaten, Spanne und Begründung. Bei Zweifeln eine zweite.
- Zustand klären. Bei älteren Häusern die Bausubstanz prüfen lassen, bevor der Käufer es tut.
- Preis gegen die Bankenlogik prüfen. Hält der Angebotspreis auch einer Bankbewertung stand?
Eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung können Sie über unsere Wertermittlung anfordern.
In einer Großstadt wie Braunschweig sagt ein Durchschnittspreis für die ganze Stadt über Ihr Haus wenig. Der Gutachterausschuss ermittelt die Bodenrichtwerte hier zonenweise, und zwischen dem, was die Zone hergibt, was der Zustand des Hauses erlaubt und was die Bank des Käufers ansetzt, liegt der eigentliche Verhandlungsspielraum. Deshalb schauen wir persönlich und ganz ohne Druck aus beiden Blickwinkeln auf Ihre Immobilie – dem des Marktes und dem der finanzierenden Bank – und ziehen bei Fragen zur Bausubstanz unseren Bauingenieur hinzu.
Jasmin Baruschke, Inhaberin, WohnFinanz JB
Ihre Situation persönlich durchrechnen?Wir schauen uns Wert, Finanzierung und Unterlagen gemeinsam mit Ihnen an – in Braunschweig und Meine, ganz ohne Druck.
Häufige Fragen
Ist eine kostenlose Maklerbewertung seriös?
Sie kann es sein. Entscheidend ist, ob sie ihre Grundlage offenlegt: Vergleichsobjekte oder amtliche Daten, eine Spanne mit Begründung und eine ehrliche Aussage zu Mängeln. Eine Zahl ohne Begründung ist eine Akquiseaussage, keine Bewertung.
Erkennt das Finanzamt eine Maklerbewertung an?
In der Regel nicht. Für den Nachweis eines niedrigeren Werts bei Erbschaft- und Schenkungsteuer nennt § 198 Bewertungsgesetz das Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder einer bestellten bzw. nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Person.
Was kostet ein Gutachter, der ein Haus schätzt?
Beim Gutachterausschuss richtet sich die Gebühr nach der niedersächsischen Gebührenordnung GOGut: Grundbetrag plus Promilleanteil des Verkehrswerts. Private Sachverständige vereinbaren ihr Honorar frei. Klären Sie vorab, ob ein Kurz- oder ein vollständiges Gutachten gemeint ist.
Was ist besser, Sachverständiger oder Gutachter?
Die Bezeichnung entscheidet nicht. Maßgeblich ist der Nachweis: öffentliche Bestellung und Vereidigung nach § 36 Gewerbeordnung, eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder ein Gutachten des Gutachterausschusses. § 198 Bewertungsgesetz nennt diese Nachweise gegenüber dem Finanzamt.
Kann ich eine Objektbesichtigung durch die Bank verweigern?
Ob Sie einem Termin zustimmen, entscheiden Sie. Lehnen Sie ab, kann die Bank Ihres Käufers den Wert aber nicht so ermitteln, wie sie es für die Kreditentscheidung braucht – im Zweifel gerät dadurch die Finanzierung Ihres Käufers ins Stocken. Stimmen Sie den Termin deshalb früh ab.
Wie lange ist eine Bewertung gültig?
Jede Bewertung gilt für ihren Stichtag. Wie lange sie danach brauchbar ist, hängt davon ab, wie sich der Markt bewegt. Hat sich die Preisentwicklung seither gedreht oder wurde das Haus verändert, ist eine neue Einschätzung nötig.
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Über diesen Ratgeber
Dieser Ratgeber wird von WohnFinanz JB verantwortet, Inhaberin Jasmin Baruschke, Wendentorwall 6, 38100 Braunschweig. Gegründet 2016. Mehr über uns: Team.
Quellen
- § 194 BauGB – Verkehrswert
- § 198 BewG – Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
- § 3 BelWertV – Beleihungswert
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- IHK Braunschweig – Benennung von Sachverständigen